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Wider lesbische Liebe – Ehe- und Familienrecht in der jungen Bundesrepublik

    Datum: 5. Februar 2024
    Uhrzeit: 18:00

    Viele Frauen heirateten, selbst wenn sie lesbisch begehrten. Wer lesbisch liebte und deswegen „schuldig“ geschieden wurde, verlor bis 1977 den Anspruch auf Unterhalt und oft auch das Sorgerecht für die Kinder. Offen eine Ehe zu beenden, um nach einer Scheidung lesbisch zu leben, war rechtlich bis 1977 nicht möglich. Auch nach dem neuen Ehe- und Familienrecht wurde Müttern das Sorgerecht entzogen, wenn die Gerichte von lesbischen Beziehungen der Mütter wussten. Diese und andere Rechtsanwendungen engten Frauen stark ein.

    Dr. phil. Kirsten Plötz ist selbstständige Historikerin in Koblenz und hat diverse Werke zur deutschen Geschlechtergeschichte des 20. Jahrhunderts veröffentlicht. Aktuell forscht sie über den Entzug des Sorgerechts von Müttern mit lesbischen Beziehungen in NRW.

    Eine Veranstaltung des Amtes für Gleichstellung der Stadt Münster in Kooperation mit der Stadtbücherei Münster, dem Stadtarchiv Münster, dem Geschichtsort Villa ten Hompel, der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit / Aidshilfe Münster e.V., KCM Schwulenzentrum e.V., Livas e.V. und Pro Familia